Wer nach der Ausbildung nicht übernommen wurde, sondern sich etwas anderes suchen muss, der hat es oftmals nicht leicht. Fortbildung ist in dieser erzwungenen Arbeitslosigkeit sicherlich das A und O. Je mehr man kann, je höher die Qualifikationen, desto leicht wird es tendenziell fallen, eine neue Anstellung zu finden. Das gilt übrigens nicht nur für nicht übernommene Azubis, sondern auch für Menschen, die bereits über längere Zeit gearbeitet haben.
Man könnte nun auf die Idee kommen, in der Arbeitslosigkeit ein Studium zu beginnen, die Idee ist grundsätzlich sicherlich auch nicht schlecht. Unabhängig davon, ob man ein Fernstudium oder ein Studium an einer Präsenzuniversität wählt, ist hier aber zu beachten, dass im Falle eines vollen Studiums Hartz IV nicht mehr weiter gezahlt wird. Der Grund ist Folgender: Um die Unterstützung beziehen zu können, muss man dem Arbeitsmarkt permanent zur Verfügung stehen. Das ist bei einem Studenten nicht der Fall. Die Lösung des Dilemmas ist ein Teilzeitstudium.
Ein Teilzeitstudium ist im Prinzip genau das, was man sich unter dem Begriff vorstellt. Man studiert ganz regulär, aber eben nur die Hälfte des Pensums eines Vollzeitstudierenden pro Semester. Ursprünglich für Arbeitnehmer oder Studierende mit Kindern gedacht, besteht auch für Bezieher von Hartz IV die Möglichkeit, ein Teilzeitstudium aufzunehmen. Da man auf diesem Wege trotzdem dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, ist das Studium nicht schädlich in Bezug auf die Ansprüche auf Hartz IV. Zwar dauert so ein Teilzeitstudium – wie man dies vermuten würde – auch entsprechend länger, aber trotzdem erwirbt man den gleichen Abschluss, wie bei einem Vollzeitstudium. Und das bei gleichzeitigem Bezug von Hartz IV.